belangen

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belangen:
Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb ( lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl. ‹aan›belangen, engl. to belong). Die juristische Bed. »jemanden vor Gericht bringen, verklagen« (eigentlich »mit der Klage erreichen«) erscheint im 15. Jh. – Aus dem Verb rückgebildet ist Belang »Bedeutung«, »Interessen«, das im 18. Jh. in die nhd. Kanzleisprache eindringt.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Belangen — Belangen, verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) * eigentlich, an etwas langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das Niedersächsische belangen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • belangen — Vsw std. (11. Jh.), mhd. b(e)langen, ahd. belangēn Stammwort. Präfixbildung zu langēn (langen). Im Althochdeutschen bedeuten beide Verben (ausgehend von ausstrecken, ergreifen ) verlangen, sich sehnen (mit Akkusativ der Person und Genetiv der… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • belangen — V. (Aufbaustufe) jmdn. zur Verantwortung ziehen Synonyme: verantwortlich machen, zur Rechenschaft ziehen, haftbar machen Beispiel: Der Künstler will ihn wegen des Plagiats gerichtlich belangen …   Extremes Deutsch

  • belangen — strafen; maßregeln; bestrafen; zur Verantwortung ziehen; ahnden * * * be|lan|gen [bə laŋən] <tr.; hat: zur Rechenschaft, Verantwortung ziehen, verklagen: jmdn. wegen eines Vergehens [gerichtlich] belangen. Syn.: ↑ bestrafen, mit einer Strafe… …   Universal-Lexikon

  • belangen — be·lạn·gen; belangte, hat belangt; [Vt] 1 jemanden (wegen / für etwas) belangen mithilfe eines Rechtsanwalts oder der Polizei dafür sorgen, dass jemand für etwas bestraft wird oder einen Schaden ersetzen muss ≈ verklagen <jemanden gerichtlich …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • belangen — a) verantwortlich machen, zur Rechenschaft/Verantwortung ziehen; (bes. Rechtsspr.): haftbar machen. b) anbelangen, angehen, anlangen, betreffen. * * * belangen:1.〈zurWiedergutmachungzwingen〉abrechnen|mit|·zurVerantwortung/Rechenschaftziehen·verant… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • belangen — be|lạn|gen; jemanden belangen (zur Rechenschaft ziehen; verklagen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • belangen — belange …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Injuriārum belangen — Injuriārum belangen, jemand wegen Beleidigung verklagen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belang — belangen: Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl.… …   Das Herkunftswörterbuch

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